Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.11.2021
Sonstiges
13.10.2020
Termine
03.06.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
08.04.2020
Sonstiges
20.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
05.09.2019
Eröffnungen
06.08.2019
Sicherungsmaßnahmen
28.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.04.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
14.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.11.2014 bis zum 31.12.2014
15.01.2015
Neueintragungen